Seit August 2024 gilt in der EU das weltweit erste Gesetz für künstliche Intelligenz. Es betrifft nicht nur Tech-Konzerne, sondern jedes Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt — auch im Mittelstand. Wir erklären, was der EU AI Act für Sie bedeutet, welche Pflichten gelten und wie wir als Ihr Dienstleister damit umgehen.
Wichtiger Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Regulierung entwickelt sich laufend weiter. Für die konkrete Umsetzung in Ihrem Unternehmen empfehlen wir, fachkundigen Rat einzuholen. Stand: März 2026.
Der EU AI Act (Verordnung EU 2024/1689) ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung von künstlicher Intelligenz. Er wurde im Juni 2024 verabschiedet, im Juli 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist seit dem 1. August 2024 in Kraft. Als EU-Verordnung gilt er unmittelbar in allen Mitgliedstaaten — also auch in Deutschland, ohne dass ein nationales Umsetzungsgesetz nötig ist.
Das Ziel: KI soll sicher, transparent und grundrechtskonform eingesetzt werden. Dafür teilt der EU AI Act KI-Systeme in Risikostufen ein und knüpft an jede Stufe bestimmte Pflichten — von einfachen Transparenzhinweisen bis hin zu umfassenden Dokumentations- und Prüfpflichten.
Wichtig: Der EU AI Act gilt nicht nur für Unternehmen, die KI entwickeln. Er betrifft auch Unternehmen, die KI im beruflichen Kontext einsetzen — also praktisch jedes KMU, das mit Tools wie Chatbots, Bewerbungssoftware, CRM-Funktionen mit KI-Integration oder automatisierten Analysen arbeitet.
Quellen: EU-Amtsblatt (ABl. L, 2024/1689) · EU-Kommission: AI Act (digital-strategy.ec.europa.eu) · IHK München: AI Act für Unternehmen
Der EU AI Act tritt nicht auf einen Schlag in Kraft, sondern stufenweise. Einige Pflichten gelten bereits jetzt.
Quellen: EU-Kommission: Stufenplan AI Act · Lexware: KI-Verordnung der EU · EU Parliament Think Tank: Digital Omnibus on AI
Der EU AI Act teilt KI-Systeme in vier Kategorien ein. Diese Einstufung bestimmt, welche Pflichten für Sie als Unternehmen gelten.
Quellen: artificialintelligenceact.eu: Risikobasierter Ansatz · Bundesnetzagentur: KI-Regulierung · IHK: AI Act Risikostufen
Der EU AI Act unterscheidet zwischen Anbieter und Betreiber. Beide haben Pflichten, aber unterschiedliche.
Wichtig für unsere Kunden: Wir als Anbieter übernehmen den Großteil der regulatorischen Last — technische Dokumentation, Sicherheitsarchitektur, Transparenzmechanismen. Sie als Betreiber müssen das System gemäß unserer Gebrauchsanweisung einsetzen, die menschliche Aufsicht sicherstellen und Ihre Mitarbeiter schulen.
Quellen: Art. 3 EU AI Act: Definitionen · Art. 16: Pflichten der Anbieter · Art. 26: Pflichten der Betreiber
Nicht alle unsere KI-Agenten fallen in dieselbe Risikokategorie. Hier eine Übersicht:
Art. 50 des EU AI Act verlangt, dass Menschen informiert werden, wenn sie mit KI interagieren. Das betrifft drei Szenarien:
Quellen: Art. 50 EU AI Act: Transparenzpflichten · A&O Shearman: Pflichten für Limited-Risk-Systeme
Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet alle Unternehmen, die KI einsetzen, für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei ihren Mitarbeitern zu sorgen. Das gilt unabhängig davon, ob das KI-System als Hochrisiko eingestuft ist oder nicht — und es gilt bereits seit dem 2. Februar 2025.
Konkret bedeutet das: Jeder Mitarbeiter, der mit KI-Systemen arbeitet, muss verstehen, was das System tut, wo seine Grenzen liegen und welche Risiken bestehen. Der Gesetzgeber schreibt kein festes Curriculum vor, erwartet aber dokumentierte Schulungen.
Wir unterstützen unsere Kunden dabei mit praxisnahen Schulungen auf die konkreten Systeme und Abläufe. Mehr dazu: Workshops
Quellen: Art. 4 EU AI Act: KI-Kompetenz · IHK Schleswig-Holstein: KI-Schulungspflicht · Haufe Akademie: Was der EU AI Act fordert
Der EU AI Act berücksichtigt ausdrücklich die Situation kleiner und mittlerer Unternehmen. Einige wichtige Erleichterungen:
Quellen: Art. 99 EU AI Act: Sanktionen · Art. 62: Maßnahmen für KMU · artificialintelligenceact.eu: KMU-Leitfaden zum AI Act · Bundesnetzagentur: KI-Reallabore
Der EU AI Act sieht ein dreistufiges Sanktionssystem vor:
Für KMU gilt jeweils der niedrigere Betrag. Zuständig für die Durchsetzung in Deutschland ist die Bundesnetzagentur als zentrale Koordinierungsstelle.
Quellen: Art. 99 EU AI Act: Sanktionen · IHK: Sanktionsregime AI Act · Bundesnetzagentur: KI-Aufsicht
Unsere Empfehlung: Nicht auf die Verschiebung warten, sondern jetzt vorbereiten. Die KI-Kompetenzpflicht und die Verbote gelten bereits. Und wer früh anfängt, hat keinen Zeitdruck, wenn die Hochrisiko-Pflichten greifen.
Quellen: EU Parliament Think Tank: Digital Omnibus on AI · Table.Media: AI Omnibus Trilogue · AI Act Akademie: Durchführungsgesetz
Wir bauen KI-Systeme, die die Anforderungen des EU AI Act von Anfang an berücksichtigen. Konkret bedeutet das:
Die regulatorische Verantwortung teilen wir klar auf: Als Anbieter übernehmen wir Entwicklung, Dokumentation und technische Sicherheit. Sie als Betreiber setzen das System bestimmungsgemäß ein und stellen die menschliche Aufsicht sicher.
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